Ahrensfluchter Theaterwerkstatt - Allgemeine Geschäftsbedingungen / Aufführungsrechte

AGB als PDF

 

Theaterautoren leben u.a. von Tantiemen (Gebühren für Aufführungsrechte). Sie sind damit auch auf die Fairness und Ehrlichkeit ihrer Kunden angewiesen. Ohne die - auch finanzielle - Anerkennung ihrer aufwändigen Arbeit gäbe es bald weder Autoren noch neue Texte. Dies sollte für alle Theaterschaffenden eine grundlegende Einsicht sein.

1. Stücktexte werden ausschließlich per Email in den Formaten .pdf, .doc und .odt verschickt. Letztere Formate geben den Kunden die Möglichkeit, die Besetzung einzutragen, Regieanweisungen einzufügen oder auch kleinere Textänderungen vorzunehmen.

2. Die angebotenen Theaterstücke dürfen gegen Gebühr aufgeführt werden. Die Gebühren können der Preisliste entnommen werden. Die in der Preisliste genannte Mindestgebühr für die 1. Aufführung ist umgehend nach Erhalt des Stücktextes zu zahlen.

3. Für jede weitere Aufführung ist jeweils die in der betreffenden Spalte angegebene Mindestgebühr zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Eintrittsgelder erhoben werden. Für Ausnahmen, z.B. Benefizveranstaltungen, muss der Autor vorher kontaktiert werden.

4. Wenn 10% der gesamten Eintrittseinnahmen bei allen Aufführungen eines Stücks einen höheren Betrag ergeben als die Summe der Mindestgebühren, so ist die Tantiemenzahlung auf diese 10% zu erhöhen. Tantiemen sind auch für Generalproben vor mehr als 50 Zuschauern fällig.

5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung zu begleichen.

6. Die Aufführungstermine sind der Ahrensfluchter Theaterwerkstatt im Voraus per Email mitzuteilen. Die Kundin / der Kunde verpflichtet sich, im Anschluss an die Aufführungen das Ergebnis nachvollziehbar darzustellen, insbesondere die Höhe der Einnahmen (Formulare siehe unten). Presseberichte (Scan oder Link) sowie ein bis zwei Bühnenfotos sind erwünscht.

7. Die unautorisierte Weitergabe von Stücktexten an andere Ensembles ist untersagt. Dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet sowohl in Textform als auch in Form von Audio- oder Film-Dateien. Die Veröffentlichung von kurzen Text-, Audio- oder Filmausschnitten zu Werbezwecken ist erlaubt.

8. Bei Verstößen gegen die o.g. Vereinbarungen ist die dreifache Mindestgebühr fällig.

9. Einige Stücke enthalten Lieder. Noten werden hierzu nicht mitgeliefert. Bei Bedarf kann der Kontakt zu den jeweiligen Komponisten hergestellt werden. Alle Liedtexte sind GEMA-frei.

10. Die kommerzielle Verwertung der hier angebotenen Stücktexte, z.B. durch Berufsbühnen, TV, Radio, professionelle Filmprojekte, bedarf gesonderter Verträge.

  

Aufführungsrückmeldung hier herunterladen als PDF oder DOC oder ODT